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	<title>Steuern richtig steuern</title>
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	<description>Einkommensteuererklärung - Grundsteuer - Gewerbesteuer - Körperschaftssteuer - Umsatzsteuer</description>
	<pubDate>Mon, 14 May 2012 11:40:12 +0000</pubDate>
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		<title>Der Kauf einer eigenen Immobilie</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 14:17:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Berufstätige machen sich Gedanken darüber, wie sie am besten für das Alter vorsorgen können. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um ein gutes finanzielles Einkommen im Rentenalter zu beziehen, da die jungen Beitragszahler aufgrund der geringen Geburtenrate fehlen.
Üblich für die private Altersvorsorge sind auch private Rentenversicherungen oder kapitalbildende Lebensversicherungen. Diese Versicherungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Berufstätige machen sich Gedanken darüber, wie sie am besten für das Alter vorsorgen können. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um ein gutes finanzielles Einkommen im Rentenalter zu beziehen, da die jungen Beitragszahler aufgrund der geringen Geburtenrate fehlen.</p>
<p>Üblich für die private Altersvorsorge sind auch private Rentenversicherungen oder kapitalbildende Lebensversicherungen. Diese Versicherungen sind oft leicht zu verstehen und schnell abschließbar, wenn man einen guten Ansprechpartner für die Versicherung gefunden hat.</p>
<p>Oft entscheiden sich Menschen allerdings für den Kauf eines eigenen Hauses. Diese Entscheidung wird meist aufgrund verschiedener Aspekte getroffen. Zum einen kann man während der Rente mietfrei in seinem Wohngebäude leben und zum anderen erhält man durch die Mieteinnahmen des Gebäudes ein zusätzliches Renteneinkommen.</p>
<p>Wenn Sie sich schon früh für den Kauf einer Immobilie entscheiden, wird der Betrag für die Tilgung meist geringer sein. Dies ist jedoch auch abhängig von dem Wert des Gebäudes und der Höhe der Abzahlung.</p>
<p>Mit dem Kauf eines Hauses sind auch andere Dinge wichtig, die beachtet werden müssen. Damit das Gebäude gut vor Gefahren abgesichert ist, wird eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Vorher wird ein <a href="http://www.haenfling24.de/wohngebaeudeversicherung-vergleichen.html">Vergleich Wohngebäudeversicherung</a> bei verschiedenen Anbietern gemacht, um so eine möglichst günstige und umfangreiche Versicherung zu erhalten.</p>
<p>Die Wohngebäudeversicherung schützt somit den Immobilienbesitzer vor Schäden oder Zerstörungen des Hauses. Sollte ein teurer Schaden entstehen, bezahlt die Versicherung die Kosten, die zur Reparatur des Wohngebäudes notwendig sind.</p>
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		<title>Betriebsnebenkostenabrechnung: Kein Neubeginn der Abrechnungsfrist durch Anerkenntnis des Mieters</title>
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		<pubDate>Tue, 06 May 2008 08:43:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Hat der Vermieter dem Mieter vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt, kann er Betriebskosten auch nicht nachfordern, wenn der Mieter zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.
Das musste sich ein Vermieter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen. Als seine Mieter auszogen, baten sie darum, ihnen die beiden noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hat der Vermieter dem Mieter vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt, kann er Betriebskosten auch nicht nachfordern, wenn der Mieter zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.</p>
<p>Das musste sich ein Vermieter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen. Als seine Mieter auszogen, baten sie darum, ihnen die beiden noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen zukommen zu lassen. Ein halbes Jahr später erteilte der Hausverwalter die Betriebskostenabrechnungen, allerdings in unverständlicher und damit formell nicht ordnungsgemäßer Weise. Als eine ordnungsgemäße Rechnung endlich vorlag, waren seit dem einen Abrechnungszeitraum fast zwei Jahre vergangen. Die Mieter verweigerten daher den Ausgleich der Nachforderung.</p>
<p>Zu Recht, entschied nun der BGH und wies die Zahlungsklage des Vermieters zurück. Seine Korrekturabrechnung für den ersten Abrechnungszeitraum sei verspätet gewesen. Nach dem Gesetz sei er verpflichtet, die jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Dieser Verpflichtung habe er nicht genügt. Daher sei er mit der Nachforderung aus der korrigierten Abrechnung ausgeschlossen. Die Richter begründeten Ihre Entscheidung weitergehend damit, dass die einjährige Abrechnungsfrist eine Ausschlussfrist sei. Selbst wenn die Mieter dem Hausverwalter den Ausgleich der Nachforderung zugesagt haben sollten, hätte die Ausschlussfrist damit nicht neu begonnen. Die für das Verjährungsrecht geltende Vorschrift, wonach die Verjährung erneut beginne, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist anerkenne, finde auf die Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung keine entsprechende Anwendung. Der Zweck der Ausschlussfrist bestehe darin, für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Dieser Zweck stehe ihrer vollständigen Erneuerung entgegen (BGH, VIII ZR 84/07).</p>
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		<title>Zwangsräumung: Welche Kosten können Vermieter abziehen?</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Oct 2007 05:20:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermietung]]></category>

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		<description><![CDATA[WEG-Recht: Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage häufen sich Fälle, in denen Mieter ihre Mietverbindlichkeiten nicht erfüllen können. Nicht selten kommt es deshalb auch zu Zwangsräumungen. Das Finanzgericht Hessen hatte jetzt darüber zu entscheiden, welche Kosten (z.B. Rechtsanwalt Mietrecht) Vermieter in solchen Fällen steuerlich geltend machen können. Die Richter haben folgende Grundsätze aufgestellt:
In diesen Fällen ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.Wohnungseigentumsrecht.de">WEG-Recht</a>: Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage häufen sich Fälle, in denen Mieter ihre Mietverbindlichkeiten nicht erfüllen können. Nicht selten kommt es deshalb auch zu Zwangsräumungen. Das Finanzgericht Hessen hatte jetzt darüber zu entscheiden, welche Kosten (z.B. <a href="http://www.anwalt-mietrecht.de">Rechtsanwalt Mietrecht</a>) Vermieter in solchen Fällen steuerlich geltend machen können. Die Richter haben folgende Grundsätze aufgestellt:</p>
<p>In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass der Vermieter auch dann weiterhin die Absicht hat, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wenn der Mieter ihm kein Nutzungsentgelt (Miete, Entschädigungs- oder Schadensersatzleistung) zahlt. Das gilt auch, wenn der Vermieter durch vertragswidriges Verhalten des Mieters gezwungen worden ist, diesem die Wohnung nach Ablauf der Räumungsfrist weiterhin zu überlassen. Erhält der Vermieter - ggf. zu einem späteren Zeitpunkt - etwaige Entschädigungs- bzw. Schadensersatzleistungen vom Mieter, gehören diese zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.</p>
<p>Solange das Mietverhältnis Bestand hat, sind die in dieser Zeit angefallenen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Das gilt für Schuldzinsen, laufende Umlagen und die AfA.</p>
<p>Die Kosten des Vermieters für die Zwangsräumung der Wohnung sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Vermieter die bisher vermietete Wohnung selbst nutzen oder verkaufen will. Entsprechendes gilt auch für eine Abfindung, die der Vermieter dem Mieter zur Räumung der Wohnung zahlt.</p>
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		<title>Anleihen</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2007 10:34:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kreditlexikon A]]></category>

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		<description><![CDATA[Anleihen werden von juristischen Personen auf den Markt gebracht.
Es gibt sehr viele Arten von Anlagen. Die Anleihen können sich in Laufzeiten, der Emissionswährung oder der Verzinsung unterscheiden. Sehr gerne werden die Zinsen erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt, so dass die Anleihe zu einem geringeren als ihrem Nennwert erstanden und zum Nennwert vom Schuldner zurückgekauft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anleihen</strong> werden von juristischen Personen auf den Markt gebracht.</p>
<p>Es gibt sehr viele Arten von Anlagen. Die Anleihen können sich in Laufzeiten, der Emissionswährung oder der Verzinsung unterscheiden. Sehr gerne werden die Zinsen erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt, so dass die Anleihe zu einem geringeren als ihrem Nennwert erstanden und zum Nennwert vom Schuldner zurückgekauft wird. Diese Form nennt man Nullkuponanleihe. Der Kurs wird in allen Fällen in Prozent des Nominalwertes angegeben.</p>
<p>Anleihen unterscheiden sich nach der Art des Schuldners (Emittent) und sind leicht am Namen zu erkennen, wer sie auf den Markt bringt. Allein schon bei den Körperschaften wird unterschieden, ob Bund oder Länder die Schuldner sind, so dass hier die Staatsanleihe vom Bund und die Kommunalobligationen der Landesbanken zu nennen sind. Auf diese Weise finanziert die Politik ihre Defizite im Länder- beziehungsweise Bundeshaushalt. </p>
<p>Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe werden von Kreditinstituten emittiert, die sich dadurch ihre Mittel für die mittelfristige und langfristige Finanzierung ihres Kreditgeschäfts besorgen. Industrie- oder Unternehmensanleihen werden von Unternehmen verteilt, und Auslandsanleihen eben von ausländischen Emittenten. Wer immer der Emittent ist, eines haben alle Anleihen gemeinsam: Es sind Inhaberschuldverschreibungen und beschreiben damit eine Form der Finanzierung. </p>
<p>Der Zusammenhang zwischen Restlaufzeit und dem Zins einer Anleihe findet Niederschlag in der Zinskurve. Das Bedeutet: Der Wert der Anleihe sinkt, wenn der Marktzins steigt? Dieser Umstand ist jedoch neben dem Risiko, dass der Schuldner in Zahlungsverzug kommen kann oder sogar zahlungsunfähig wird nicht das einzige, denn je nach Emittent können auch Währungsrisiken, Inflationsrisiken und andere Risiken auftreten. Bei öffentlichen Anleihen kommt aber sicherlich nur das Zinsrisiko bei vorzeitiger Rückgabe in Betracht.</p>
<p>Eine weitere bekannte Form ist die Wandelschuldverschreibung oder Wandelanleihe. Damit hat der Gläubiger das Recht, die Anleihe in Aktien des Emittenten zu tauschen, Zeitpunkt und Anzahl der Aktien sind bei der Emission festgelegt. Im Prinzip handelt es sich um eine fest oder variabel verzinste Anleihe, die mit einer Call-Option verknüpft ist.<br />
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		<title>Altbaufinanzierung</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2007 10:34:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kreditlexikon A]]></category>

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		<description><![CDATA[Altbaufinanzierung - Bei der Finanzierung eines Altbaus wird von einem bereits existierenden Gebäude ausgegangen, welches von einer Privatperson verkauft wird.




]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Altbaufinanzierung</strong> - Bei der Finanzierung eines Altbaus wird von einem bereits existierenden Gebäude ausgegangen, welches von einer Privatperson verkauft wird.<br />
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		<title>Abtretung</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2007 10:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kreditlexikon A]]></category>

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		<description><![CDATA[Abtretung - Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Es wird zwischen einer stillen und offenen Zession unterschieden.
Stille Zession: Der Zedent tritt seine Forderung ab, ohne den Schuldner zu informieren. Regelmäßig ist das der Fall, wenn eine Forderung lediglich als Sicherungsmittel abgetreten wird. (sog. Sicherungsabtretung).
Offene Zession: Bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Abtretung</strong> - Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Es wird zwischen einer stillen und offenen Zession unterschieden.</p>
<p>Stille Zession: Der Zedent tritt seine Forderung ab, ohne den Schuldner zu informieren. Regelmäßig ist das der Fall, wenn eine Forderung lediglich als Sicherungsmittel abgetreten wird. (sog. Sicherungsabtretung).</p>
<p>Offene Zession: Bei dieser Abtretung wird der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert. Er ist nun verpflichtet, direkt an den Zessionar zu zahlen. Diese Zession wird häufig zur Sicherung eines Bankkredites verwendet, wobei der Zedent der Kreditnehmer und die Bank der Zessionar ist.</p>
<p>Die Lohnabtretung ist eine klassische Form der Abtretung.<br />
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		<title>Die Abruffrist</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2007 10:31:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kreditlexikon A]]></category>

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		<description><![CDATA[Abruffrist - Die Abruffrist besagt, dass ein Kreditnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sein Darlehen/Kredit abrufen sollte.
Die Frist kann man bei Bedarf und nach Angabe von Gründen verlängern lassen.



]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Abruffrist</strong> - Die Abruffrist besagt, dass ein Kreditnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sein Darlehen/Kredit abrufen sollte.<br />
Die Frist kann man bei Bedarf und nach Angabe von Gründen verlängern lassen.<code><script type="text/javascript"><!--
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		<title>Kostenlose Steuerinfos</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Oct 2007 19:53:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Kostenlose Steuerinfos und aktuelle informationen aus dem deutschen Steuerrecht gibt es auf unserer Steuerinformationsseite www.steuerratgeber-online.de.




]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kostenlose Steuerinfos und aktuelle informationen aus dem deutschen Steuerrecht gibt es auf unserer Steuerinformationsseite <a href="http://www.steuerratgeber-online.de">www.steuerratgeber-online.de</a>.</p>
<p><code><script type="text/javascript"><!--
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		</item>
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		<title>Regelsteuersatz für &#8220;Essen auf Rädern&#8221; und &#8220;Menü-Service&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Jul 2007 14:23:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerblog24.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=26</guid>
		<description><![CDATA[Für die Lieferung bestimmter Lebensmittel wie z.B. Backwaren (auch sog. Lebensmittelzubereitungen) gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Begünstigung ist auf den Handel mit Lebensmitteln zugeschnitten. Werden dagegen Speisen und Getränke mit Dienstleistungen gastronomischer Art abgegeben, ist die gesetzliche Voraussetzung der bloßen &#8220;Lieferung&#8221; regelmäßig nicht mehr erfüllt. Diese Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz (ab 01.01.2007: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Lieferung bestimmter Lebensmittel wie z.B. Backwaren (auch sog. Lebensmittelzubereitungen) gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Begünstigung ist auf den Handel mit Lebensmitteln zugeschnitten. Werden dagegen Speisen und Getränke mit Dienstleistungen gastronomischer Art abgegeben, ist die gesetzliche Voraussetzung der bloßen &#8220;Lieferung&#8221; regelmäßig nicht mehr erfüllt. Diese Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz (ab 01.01.2007: 19 %). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine Dienstleistung vor, wenn im jeweiligen Fall das Dienstleistungselement der Abgabe von fertig zubereiteten Speisen das Lieferelement qualitativ überwiegt. Im Rahmen dieser Abwägung dürfen nur Dienstleistungen berücksichtigt werden, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind. Allerdings kommt den zusätzlichen Leistungen aller Art regelmäßig ausschlaggebendes Gewicht zu. Betroffen sind insbesondere Imbisseinrichtungen aller Art, sog. Caterer und andere mobile Essensdienste. Dazu gibt es zwei aktuelle Urteile des BFH:</p>
<p>Das sog. &#8220;Essen auf Rädern&#8221; war Gegenstand des ersten Urteils. Ein Mahlzeitendienst gab fertig zubereitete Mittagessen portioniert auf eigenem Geschirr ohne Besteck an Einzelabnehmer in deren Wohnung aus. Der BFH bestätigte die Auffassung von Finanzamt und Finanzgericht, dass die Leistungen des Mahlzeitendienstes nicht als Lieferungen, sondern als sonstige Leistungen (Dienstleistungen) anzusehen und deshalb mit dem Regelsteuersatz zu besteuern seien. Der Mahlzeitendienst hatte nicht nur die Speisen nach Hause geliefert, sondern darüber hinaus auf eigenen Tellern bereitgestellt, die er wieder abgeholt und gereinigt hatte.</p>
<p>Das zweite Urteil betraf einen &#8220;Menü-Service&#8221;, der die Kinder mehrerer Schulen mit Mittagessen versorgte. Der Menü-Service brachte die in seiner Großküche zubereiteten Speisen heiß in Transportbehältern in die Schulen und gab sie durch seine Mitarbeiter portioniert auf Schulgeschirr in Schulräumen an die Kinder aus. Geschirr, Besteck und Mobiliar wurden anschließend durch die Mitarbeiter des Menü-Service gereinigt. Auch hier bestätigte der BFH die Beurteilung der Vorinstanz, dass das - durch diese Zusatzleistungen gebildete - Dienstleistungselement die Essensausgabe geprägt habe.</p>
<p>In beiden Fällen kam der BFH daher zu dem Ergebnis, dass die Umsätze dem Regelsteuersatz unterliegen.</p>
<p><a href="http://www.beste-rezepte.de ">Beste Rezepte</a> finden Sie u.a. hier.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung</title>
		<link>http://steuerblog24.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=25</link>
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		<pubDate>Tue, 22 May 2007 04:05:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[


Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit der Arbeitgeber hierzu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist. Das gilt vor allem für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegt. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><code><script type="text/javascript"><!--
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</script></code>Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit der Arbeitgeber hierzu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist. Das gilt vor allem für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.</p>
<p>Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten <a href="http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/private-krankenversicherung.php  ">Krankenversicherung</a> und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegt. In dieser Bescheinigung muss das Versicherungsunternehmen bestätigen, dass</p>
<p>    - die Voraussetzungen des Fünften bzw. Elften Sozialgesetzbuchs für die Arbeitgeberleistung vorliegen und<br />
    - es sich bei den vertraglichen Leistungen um Leistungen im Sinne dieser sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften handelt.</p>
<p>Ein in Deutschland ansässiger Arbeitgeber hatte seinem von der Krankenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den Niederlanden einen Zuschuss für dessen private Krankenversicherung gezahlt. Das Finanzgericht Köln hat hier eine Steuerbefreiung abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine Zuschusszahlung nach dem (deutschen) Fünften Sozialgesetzbuch sind nämlich in solch einem Fall nicht gegeben. Der Arbeitnehmer hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.</p>
<p>Hinweis: Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat den durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zum Stichtag 01.01.2006 in Höhe von 13,3 % bekannt gegeben. Nach diesem Wert bemisst sich ab 01.01.2007 Ihr Beitragszuschuss für die bei Ihnen beschäftigten privat krankenversicherten Arbeitnehmer.<code><script type="text/javascript"><!--
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