Private Rentenversicherung: Grundrente und Bonusrente

Ein Steuerzahler hatte einen privaten Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalbetrag abgeschlossen. Er erhielt ab sofort eine garantierte “Grundrente” und eine nicht garantierte “Bonusrente aus der Überschussbeteiligung”. Während die Grundrente nur mit dem Ertragsanteil (z.B. bei Rentenbeginn ab 60 mit 22 %) steuerpflichtig ist, gab es Streit darüber, ob die “Bonusrente” in voller Höhe oder ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern war. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch die nicht garantierte Bonusrente aus der Überschussbeteiligung nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig ist.

Hinweis: Sollte es sich bei dem privaten Rentenversicherungsvertrag um eine “Rürup-Rente” handeln, wären die Grundrente und die Bonusrente mit dem sog. Besteuerungsanteil (bei Rentenbeginn ab 2006 = 52 %) steuerpflichtig.

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One Response to “Private Rentenversicherung: Grundrente und Bonusrente”

  1. tobsen Says:

    danke für die infos … ich bin auch der meinung das ohne privatrente nichts mehr geht … ohne finazielle absicherung kann man im späterem leben einfach nicht entspand genießen

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